10.05.2021 09:34

Meldung


Corona-Verordnung: Das gilt ab heute für den Sport

„Bis zu 35 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre“ / Test bzw. Impfung nötig
Seit heute, 10. Mai, wagt das Land Niedersachsen erste vorsichtige Lockerungsschritte in der Corona-Verordnung. So sind auch Lockerungen für den Amateursport enthalten. Das Land Niedersachsen schreibt hierzu:

„Bis zu 35 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2m Abstand voneinander wieder möglich. Schwimmbäder können (nur) für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen. Solarien dürfen öffnen (sind aber natürlich kein Sport).“

Alle Informationen des Landes Niedersachsen:

Website des Landes Niedersachsen
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Autor des Artikels

Jannik Schröder
Jannik Schröder
Jannik stieg nach seinem Praktikum vor einigen Jahren neben dem Studium als Freier Mitarbeiter bei AWesA ins Boot – und ist nach seinem Master-Abschluss in Germanistik und Geschichte seit Oktober 2015 Chefredakteur.
Telefon: 0176 - 6217 6014
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