02.11.2020 17:58

Meldung


Kippt Trainingsverbot für Kinder & Jugendliche?

Berlin & Mecklenburg-Vorpommern erlauben Training für Kinder / Unter bestimmten Voraussetzungen
Seit heute gilt der „Lockdown Light“ mindestens bis zum 30. November und damit ruht der Trainings- und Spielbetrieb deutschlandweit. So lauteten zumindest die ursprünglichen Planungen. Zwei Bundesländer weichen jedoch von dieser Entscheidung ab und erlauben zumindest Kindern bzw. Jugendlichen den Trainingsbetrieb: Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Verbot des Freizeit- und Amateursports nicht für Jugendliche unter 18 Jahren. Die Spielbetrieb ruht zwar auch im Nordosten Deutschlands, doch der Trainingsbetrieb ist für Jundfußballer*innen möglich – wenn die örtlichen Inzidenzwerte dies zulassen und entsprechende Hygieneregelen eingehalten werden und feste Trainingsgruppen gebildet werden.

Berlin geht einen ähnlichen Weg, erlaubt den Trainingsbetrieb zumindest für Kinder in einem Alter von bis zu zwölf Jahren – wenn maximal zehn Kinder sowie ein/e Betreuer*in dabei sind. Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, hebt hervor, dass dieser Schritt für die gesellschaftliche Verantwortung in der kindlichen Entwicklung ein wichtiger sei.

Ob diese Regelungen für andere Bundesländer als Vorbild dienen können, wird sich noch zeigen.
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