04.07.2024 15:46

Meldung


Streit um Regionalliga-Aufstieg: Hastenbeck wehrt sich - NFV stellt sich quer

Streitpunkt: Durchführungsbestimmungen lassen nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen man aufsteigen darf
SV Hastenbeck Regionalliga Aufstieg Ja oder Nein
Am 31. Mai haben wir eine Meldung veröffentlicht: „Aufstieg oder doch nicht? Fußballfrauen des SV Hastenbeck im Wartestand“ (um alle Zusammenhänge zu verstehen, empfehlen wir dringend, diesen Artikel durchzulesen).

Grob vereinfacht: Hastenbeck will als frisch gekürter Niedersachsenmeister in die Regionalliga, der N(orddeutsche)FV sagt nein, weil Hastenbeck nicht bis zum Ende der Saison 2023/24 ein B-Juniorinnenteam stellen konnte. Nur geben weder die Durchführungsbestimmungen 2023/24 noch die Frauen-Regionalliga-Meldeunterlagen für das Jahr 2024/25 expliziten Aufschluss darüber, ob man in der Aufstiegssaison oder erst nach dem Aufstieg diese Anforderung erfüllen muss.

Am Nachmittag des gleichen Tages kam dann das Update des SV Hastenbeck: „Nunmehr liegt uns durch die Ausschussvorsitzende Mädchen- und Frauenfußball des Norddeutschen Fußballverbandes ein offizielles Schreiben vor, dass uns über die Nichtzulassung zur Regionalliga informiert. Die Begründung der Nichtzulassung trifft bei uns auf Unverständnis und wir beraten daher mit einem Juristen die weiteren Schritte, die wir nun angehen werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des laufenden Verfahrens nicht auf Details eingehen."

Alles klar: Der N(orddeutsche)FV hat gesprochen, es gibt keine offenen Fragen – oder? Mitnichten. Denn die Begründung, die der Norddeutsche Fußballverband dem schwarz-weißen Verein zuschickte, lässt dann doch Fragen offen. Tiefgreifende Fragen. AWesA liegt dieses Schreiben als PDF-Datei vor. Man muss kein mit Hoodie vermummter Investigativjournalist sein, auf dessen PC-Bildschirm mysteriöse grüne Matrix-Schriftzeichen durchscrollen, um hier hellhörig zu werden. Man muss einfach nur lesen können.
Drei Wörter, die es vorher nicht gab

Die Begründung des Norddeutschen Fußballverbands lautet wie folgt – und zwar im exakten Wortlaut, daher im Zitat:
Zitat Anfang: „In den Durchführungsbestimmungen der FRN sowie in den Meldeunterlagen zur FRN 2024/25 steht unter Technische Voraussetzungen:
1. Zur Teilnahme an den Relegationsspielen sowie am Pflichtspielbetrieb der Frauen Regionalliga Nord werden nur Vereine zugelassen, wenn sie mit mindestens einer weiteren 11er Frauenmannschaft (alternativ 11er A-Juniorinnen oder U19-Frauenmannschaft) und mit mindestens einer 11er B-Juniorinnenmannschaft am ordentlichen Spielbetrieb in ihrem Landesverband oder in der B-Juniorinnen Bundesliga oder mit einer 11er-BJuniorinnenmannschaft am ordentlichen Spielbetrieb einer Norwegerstaffel (zwingend aus 9er und 11er Mannschaften) teilnehmen.

Mit ihrer Mail vom 27.05.2024 haben sie bestätigt, dass sie ihre B-Juniorinnen Mannschaft vorzeitig aus dem Spielbetrieb zurückgezogen haben. „Fakt ist, dass wir zum Zeitpunkt der Bewerbung an Frau (..., von der Redaktion entfernt, Anm.d.Red.) alle Kriterien zum Aufstieg erfüllt haben. Leider mussten wir einige Tage später unsere 11er B-Juniorinnen aus dem Spielbetrieb abmelden.“ Somit erfüllt ihr Verein nicht das zwingende Kriterium, dass die B-Juniorinnen auch im Bewerbungsjahr am ordentlichen Spielbetrieb teilnehmen müssen!“ Zitat Ende.

Die Zitate, die der Norddeutsche Fußballverband hier anbringt, stammten laut Hastenbecks Manager Hendrik Lity aus einer eMail, die er dem Verband auf Aufforderung nach einem Telefonat vom 26. Mai zuschickte. „Wir haben am 26. Mai abends einen Anruf vom Norddeutschen Fußballverband erhalten, wo wir gefragt wurden, was mit unserer B-Juniorinnen passiert ist. Ich habe gesagt, dass wir das Team zurückziehen mussten und wurde daraufhin gebeten, das Ganze per eMail zu schildern. Das habe ich getan", so Lity.

Die Begründung klingt auf den ersten Blick ganz nachvollziehbar, ist nur ein einer Sache problematisch: Der Norddeutsche hat sich selbst nicht ganz richtig zitiert. Ob nun absichtlich oder unabsichtlich sei an dieser Stelle nicht hinterfragt. Hier der Originalauszug, auf den wir übrigens bereits im ersten Artikel vom 31. Mai  - vor über einem Monat - hingewiesen haben. Quelle: Durchführungsbestimmungen zur Frauen-Regionalliga Nord (FRN) Serie 2023/2024, Seite 5, Paragraph 17.
Zitat Anfang: „Zur Teilnahme am Pflichtspielbetrieb der FRN werden nur Vereine zugelassen, wenn sie a) mit mindestens einer weiteren 11er Frauenmannschaft (alternativ 11er A-Juniorinnen oder U19-Frauenmannschaft) und b) mit mindestens einer 11er B-Juniorinnenmannschaft am ordentlichen Spielbetrieb in ihrem Landesverband oder in der B-Juniorinnen Bundesliga teilnehmen oder mit einer 11er B-Juniorinnenmannschaft am ordentlichen Spielbetrieb einer Norwegerstaffel (zwingend aus 9er und 11er Mannschaften) teilnehmen.“ Zitat Ende.

Kurzer Blick nach oben – und dann die Erkenntnis. Moment mal, da stimmt was nicht. Da stehen drei Wörter mehr: „an den Relegationsspielen“. Warum? Schauen wir uns mal die vom Norddeutschen Fußballverband angeführten Frauen-Regionalliga-Meldeunterlagen für die Saison 2024/25 an.

Zitat Anfang: „Die nachstehende Meldung ist Bestandteil der Anmeldung zur Frauen-Regionalliga Nord für die Teilnahme am Spieljahr 2024/2025. Das Formblatt ist zusammen mit der Anmeldung als Anlage 2 im Rahmen der vorgegebenen Termine (siehe Anmeldung) einzureichen.

Der o.g. Verein verpflichtet sich mit mindestens nachstehenden Mannschaften im gesamten Spieljahr 2024/2025 am Spielbetrieb seines Landesverbandes teilzunehmen.

- B-Juniorinnen 11er Mannschaft (Norweger Modell)
- 2. Frauenmannschaft 11er Mannschaft oder U19 Frauen11er Mannschaft (A-Juniorinnen)“ Zitat Ende.

Wo steht hier, dass der Verein in der Aufstiegssaison eine zweite Frauen und eine B-Juniorinnenmannschaft stellen muss? Explizit steht dort: „Der o.g. Verein verpflichtet sich mit mindestens nachstehenden Mannschaften im gesamten Spieljahr 2024/2025 am Spielbetrieb seines Landesverbandes teilzunehmen.“ Sprich: Mit der Teilnahme an der Regionalliga zur Saison 2024/25, also ab dem 1. Juli 2024, ist eine zweite Frauen und eine B-Juniorinnen zu melden. Das deckt sich mit den Durchführungsbestimmungen 2023/24.

Unbeantwortete Fragen

Um eine eventuell falsche Lesart oder den Bezug auf falsche Dokumente – die jedoch mindestens bis zum 25. Juni auf der offiziellen Website des N(orddeutschen)FV zu finden waren (zur Sicherheit stellen wir sie unten als Download zur Verfügung) – auszuschließen, haben wir dem Norddeutschen Fußballverband bereits am 30. Mai - nochmal: vor über einem Monat - einen Fragenkatalog zugeschickt (für maximale Transparenz: Alle Fragen findet Ihr ganz unten). Zumindest Frage 1 hat sich von selbst beantwortet, da der N(iedersächsische)FV Hastenbeck als Aufsteiger offiziell gemeldet hat. Doch bleiben alle weiteren unserer gestellten Fragen unbeantwortet und der N(orddeutsche)FV hüllte sich bis zum 24. Juni in Verschwiegenheit. Denn: Am Freitag, 21. Juni, konfrontierte AWesA den N(orddeutschen)FV mit dem, was wir hier für Euch „aufdröseln“. Die Antwort folgte Montagabend, 24. Juni: Man wolle sich aufgrund eines laufenden Verfahrens nicht äußern und hat uns daher gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen.

Der SV Hastenbeck habe laut eigener Aussage erst in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni eine Antwort auf seinen Rechtsbehelf erhalten. Der „Einspruch“ wurde abgelehnt. „Wir haben am Montag, den 10.06.24, unseren Rechtsbehelf eingelegt und haben erst in dieser Nacht vom Sportgericht des NorddtFV gehört. Auch Erinnerungsschreiben und Aufforderungen unseres Anwalts am 17.06.24 waren bis heute Nacht erfolglos. Laut unserem Anwalt gibt es leider keine vorgegebene Frist, innerhalb derer das Sportgericht unseren Rechtsbehelf behandeln muss. Uns drängt sich mit Blick auf den nahenden Übergang in die Saison 2024/25 aber schon die Frage auf, ob da eine gewisse Hinhaltetaktik angewandt wurde“, sagten Hastenbecks Vereinsvorsitzender André Wömpener und Manager Hendrik Lity gegenüber AWesA am 26. Juni. „Es ist eine Farce und es ist schon traurig, wie man mit uns umgeht. Im Übrigen ist die Begründung des NorddtFV, auf die wir an dieser Stelle aufgrund von uns geplanten weiteren Rechtsschritten nicht eingehen können, für uns so nicht akzeptabel. Die Begründung ist ebenso unzureichend wie die erste.“ Gleichzeitig kündigten die beiden Hastenbecker an: Sie wollen in die nächste gerichtlicher Instanz gehen. Lity: „Es geht uns dabei gar nicht mehr nur um unsere Situation, sondern um Gerechtigkeit für alle.“

Was ist mit dem niedersächsischen Aufstiegsrecht?

Übrigens ist das Ende der offenen Fragen an dieser Stelle nicht erreicht. Selbst wenn der Norddeutsche Fußballverband nachvollziehbar und rechtssicher behaupten könnte, dass Hastenbeck nicht aufsteigen darf: Warum wurde dann das Aufstiegsrecht des Niedersächsischen Fußballverbands übergangen, die Relegation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein kurzerhand abgesetzt und den beiden Vereinen, Kieler MTV und Eimsbütteler TV, der direkte Regionalliga-Aufstieg gewährt? Auch dazu haben wir keine Antwort in unserem Fragenkatalog vom 30. Mai erhalten. Unseren Informationen nach hatte der niedersächsische West-Oberligavizemeister BW Hollage ebenfalls Aufstiegsunterlagen eingereicht und wäre daher im Falle von Hastenbecks Nichtaufstieg und Burg Greteschs Verzicht der „Nachrücker“ für Niedersachsen. Gehört haben die Hollagerinnen aber nichts vom Norddeutschen Fußballverband. Auf Nachfrage bestätigt BW Hollages Trainer Dirk Sterthaus: „Wir haben die Unterlagen für die Frauen-Regionalliga fristgerecht eingereicht. Leider haben wir nie eine entsprechende Rückmeldung hierzu erhalten, ob wir die Voraussetzungen für einen Aufstieg erfüllen oder nicht. Aus den Spielordnungen ging für uns ebenfalls nicht klar hervor, zu welchem Zeitpunkt eine B-Juniorinnen Mannschaft gestellt werden musste. Als sich noch vor Saisonschluss die Meinungen verdichteten, dass es hier rechtliche Unsicherheiten gibt, haben wir uns ebenfalls rechtlichen Beistand geholt. Sportlich und auch nach neutraler Auslegung der Spielordnungen hat es der SV Hastenbeck als Niedersachsenmeister absolut verdient in die Regionalliga aufzusteigen. Wir sprechen uns im Sinne des Sports für einen fairen Ausgang dieser prekären Situation aus.“ Ob noch weitere Niedersachsen Meldeunterlagen eingereicht haben, ist uns nicht bekannt. Der Niedersächsische Fußballverband hat uns bei allen Fragen übrigens durchgängig an den N(orddeutschen)FV verwiesen – wir haben unterschiedliche Stellen bei den Niedersachsen abtelefoniert.

In der Spielordnung des N(orddeutschen)FV heißt es unter §6 (Staffelstärke, Auf- und Abstieg), Absatz 8:
Zitat Anfang:„Aus den höchsten Spielklassen der vier Landesverbände im NFV der Frauen steigen mindestens zwei Mannschaften in die Regionalliga Nord Frauen auf.
Diese sind:
a) der Sieger einer Aufstiegsrunde, bestehend aus je einer qualifizierten aufstiegsberechtigten Mannschaft aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
b) eine qualifizierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der Oberliga Niedersachsen.

Bei Freiwerden eines dritten Aufstiegsplatzes qualifiziert sich der Sieger eines Entscheidungsspieles (§ 5, Absatz 5) zwischen dem Zweiten der Punktrunde und dem Vizemeister aus Niedersachsen. Beim Freiwerden eines vierten Aufstiegsplatzes steigen beide vorgenannten Mannschaften auf. Steigen weniger Mannschaften aus der 2. Frauen-Bundesliga in die Frauen-Regionalliga ab, als Mannschaften aus der FrauenRegionalliga Nord aufsteigen, werden die dadurch freiwerdenden Plätze durch eine erhöhte Zahl von Aufsteigern besetzt.“Zitat Ende.

Wie zwingend ist denn jetzt zwingend?

Hier sind wir immer noch nicht am Ende: In den FRN-Durchführungsbestimmungen 2023/24 steht: „Zur Teilnahme am Pflichtspielbetrieb der FRN werden nur Vereine zugelassen, wenn sie (…) mit mindestens einer 11er B-Juniorinnenmannschaft am ordentlichen Spielbetrieb in ihrem Landesverband oder in der B-Juniorinnen Bundesliga teilnehmen oder mit einer 11er B-Juniorinnenmannschaft am ordentlichen Spielbetrieb einer Norwegerstaffel (zwingend aus 9er und 11er Mannschaften) teilnehmen.“ Der TSV Barmke, seines Zeichens bestehender Regionalligist, stellt beispielsweise eine vermeintliche 11er-B-Juniorinnenmannschaft, die jedoch in einer Staffel mit vier 7er-Mannschaften einem 9er-Team spielt. Wird dann schwierig, wenn in dieser Ausschreibung das kleine, aber aussagekräftige Wort „zwingend“ steht – und damit jegliche Regelauslegung zugunsten Barmke ausgeschlossen wird. Scheinbar sind die Regeln dann doch dehnbar und nicht ganz so „zwingend“ wie suggeriert. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Dem Norddeutschen Fußballverband hier Kalkül, Parteilichkeit oder „Klüngelei“ zu unterstellen, wäre zu viel des Guten. Nur wird deutlich: Der N(orddeutschen)FV wird, entgegen der weit geläufigen Vermutung, in Wahrheit zu großen Teilen ehrenamtlich geführt. Und offenbar bedarf es in dieser Hinsicht einer dringenden Professionalisierung. Dieses Hin und Her wäre bereits im Vorfeld vermeidbar gewesen: mit rechtssicheren wie korrekten Durchführungsbestimmungen. Oder mit Kommunikation kurz nach der Einreichung der Meldeunterlagen. So hängt nicht nur der SV Hastenbeck in der Luft, sondern der Norddeutsche Fußballverband gibt ein alles andere als gutes Bild ab – und bietet viel Angriffsfläche für Vermutungen...

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Der am 30. Mai an den N(orddeutschen)FV geschickte Fragenkatalog:

1. Aus einer Rundmail von Herrn Thomas Eilers, Spielleiter Frauen des N(iedersächsischen)FV, geht folgendes Zitat hervor: „Leider kann Niedersachsen mangels fehlender Voraussetzungen bzw. Verzicht keinen Aufsteiger für die Regionalliga melden." Helge Kristeleit vom NFV hat uns jedoch auf Nachfrage telefonisch bestätigt: Der SV Hastenbeck wurde vom N(iedersächsischen)FV am Montag, 27. Mai, an den Norddeutschen Verband als Aufsteiger gemeldet. Wie ist diesbezüglich der Sachstand?

2. Der Elmsbütteler TV berichtet auf seiner Instagram-Seite in einem Post (https://www.instagram.com/p/C7gbDRuoYEo/) vom sicheren Regionalliga-Aufstieg, www.shz.de berichtet vom sicheren Aufstieg des Kieler MTV in die Regionalliga. Die beiden Relegationsspiele zwischen den Vertreten aus Schleswig-Holstein und Hamburg sind abgesetzt und beide haben offenbar die Zusage erhalten, aufsteigen zu dürfen. Stimmt dies? Wenn ja: warum wurden diese beiden Spiele abgesetzt und den Vereinen mitgeteilt, dass beide aufsteigen dürfen?

3. Für den Fall, dass beiden der Aufstieg - wie scheinbar geschehen - zugesagt wurde: Warum wurde damit das Aufstiegsrecht des Niedersächsischen Fußballverbands, das ja selbst bei einer Absage an den SV Hastenbeck nicht erlischt, übergangen? Aufstiegsberechtigter Nachrücker nach Hastenbeck wäre nach unserer Recherche BW Hollage für den Bereich des N(iedersächsischen)FV. (Anm.d.Red. mit Erscheinen des Artikels am 4. Juli 2024: Es ist im Nachhinein fraglich, ob BW Hollage aufstiegsberechtigt wäre! Zum Zeitpunkt der Fragestellung gingen wir davon aus.)

4. Falls Hastenbeck nicht aufsteigen darf: warum?

5. Falls dies damit begründet wird, dass Hastenbeck in der laufenden Saison keine weibliche B-Jugend bis zum Ende der Saison 2023/24 gestellt habe: Es geht nach unserem Leseverständnis aus keiner Passage Ihrer Ausschreibung (https://www.nordfv.de/fileadmin/Spielbetrieb_Frauen/230709_Durchfuehrungsbestimmungen_FRN_23-24_.pdf) hervor, dass die aufsteigende Mannschaft zum Zeitpunkt des Aufstiegs eine spielfähige weibliche 11er B-Jugend plus zweite Frauenmannschaften stellen muss, sondern lediglich, dass zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Regionalliga eine weibliche 11er B-Jugend plus zweite Frauen gestellt werden muss (Seite 5, Punkt 17). Was sagen Sie dazu?

6. Warum gibt es „Sonderbehandlungen" für bestehende Regionalligisten? Die vermeintlichen 11er B-Jugend-Mädchen des TSV Barmke spielen beispielsweise in einer Staffel, die größtenteils aus 7er-Teams besteht, damit also nicht in einer Norwegerstaffel (9er und 11er), wie in Ihrer Ausschreibung vorausgesetzt.

7. In vielen Gebieten, die in den Bereich des Norddeutschen Verbands fallen, gibt es keinen Mädchenspielbetrieb. Dort müssten die B-Mädchenmannschaften, wenn die (Dorf)Vereine überhaupt genügend Mädchen zusammenbekommen, am Spielbetrieb der Jungen teilnehmen. In diesem Alter herrschen bereits eklatante physische Unterschiede, die direkte Vergleiche sportlich überflüssig machen. Für wie sinnvoll halten Sie eine Regelung, die ein Großteil aller Oberligisten und scheinbar auch nicht alle Regionalligisten erfüllen können?

Zur Ansicht, falls nicht mehr auf der offiziellen Website des N(orddeutschen)FV vorhanden:
Anmeldung zur Teilnahme an der Frauen-Regionalliga Nord für das Spieljahr 2024/2025 (Formblatt 2: Unterbau).
Durchführungsbestimmungen Frauen-Regionalliga Nord Serie 2023/24.

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Autor des Artikels

Jannik Schröder
Jannik Schröder
Jannik stieg nach seinem Praktikum vor einigen Jahren neben dem Studium als Freier Mitarbeiter bei AWesA ins Boot – und ist nach seinem Master-Abschluss in Germanistik und Geschichte seit Oktober 2015 Chefredakteur.
Telefon: 0176 - 6217 6014
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